WIE BEKOMME ICH MEINEN KINEVIA

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DAS WIE...
IST ENTSCHEIDENT!

Alle Bewegungstherapiegeräte der Marke Kinevia sind laut dem deutschen Hilfsmittelverzeichnis von den gesetzlichen Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt.

Somit kann Ihnen,  je nach Indikation ein Kinevia ärztlich verordnet werden .
Voraussetzungen dazu sollten sein :
Als Hilfsmittel z. B. bei neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen ergänzt um weitgehender Einschränkung der Bein- und Armmuskulatur einhergehen.

Zum Beispiel bei Querschnittslähmung Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Parkinson.

 

Wie kommen Sie zu Ihrem Kinevia Bewegungstrainer ?

Lassen Sie sich beraten und rufen Sie uns kostenlos unter 0800 66487851 an .

Sollten Sie den Kinevia noch nicht in einer klinischen Einrichtung erprobt haben erhalten Sie von uns die Möglichkeit dieses unverbindlich und kostenlos zu Hause zu tun.
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dieser Schritt erforderlich.

Natürlich können Sie die Geräte auch mieten oder privat kaufen, sprechen Sie uns oder Ihr Sanitätshaus einfach dazu an !

 

Nach einer erfolgreichen Erprobung holen Sie sich eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) bei Ihrem Arzt.

Erklären Sie Ihm warum dieses Hilfsmittel Ihnen in der Therapie weiterhilft und dass Sie das Hilfsmittel erprobt haben.

Lassen Sie die Hilfsmittelnummer des erprobten Gerätes auf dem Rezept vermerken.

Auch sollte ein Erprobungsbericht mit Ihrem Therapeuten erstellt werden der den Erfolg der Nutzung belegt.

Erprobungsbericht und Verordnung geben Sie an Ihr Sanitätshaus weiter.

Wir verfügen über eine Vielzahl an geschulten Fachhandelspartnern die Ihnen weiterhelfen können.

Gerne können Sie sich bei uns erkundigen

 

Freefon : 0800 66 487851

 

oder per Email:

 

kinevia@elchtec.de

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